die Spezialistenfür Baumpflegearbeiten

Wann ist der richtige Schnittzeitpunkt

Der günstigste Schnittzeitpunkt ist in der ZTV- Baumpflege bestimmt. Hier heißt es: Durch Schnittmaßnahmen treten die geringsten Folgeschäden auf, wenn sie während der Vegetationszeit ausgeführt werden, da Wunden dann besser abgeschottet werden und schneller überwallen. Durch den meist eintretenden Saftfluss haben es fäulniserzeugende Keime schwer, sich an den Schnittflächen anzusiedeln.

Was ist eine Baumschutzsatzung?

Besteht eine Baumschutzsatzung, werden hiermit meist sämtliche Bäume (außer Obstbäume) ab einem gewissen Stammumfang unter Schutz gestellt. Der Stammumfang muss meistens in einer Höhe von 1m gemessen werden. In den meisten Gemeinden stehen Laubbäume ab einem Umfang von 60cm und Nadelbäume ab einem Umfang von 90cm unter Schutz. Es gibt allerdings viele Gründe, warum eine Baumfällung genehmigt wird.

Baumfällantrag/Genehmigung

Besteht in den betreffenden Gemeinde/Stadt eine Baumschutzsatzung, und fällt der zu fällende Baum auf Grund seines Stammdurchmessers unter die Satzung, so ist ein schriftlicher Fällantrag unter angaben von Gründen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Gemeinde/Stadt einzureichen.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Auf Wunsch übernehmen wir die Beantragung auch komplett.